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BRANCHEN

Versicherungsvermittler

ANTRAGSFORMULARE § 34 D GEWERBEORDNUNG

Antragsformulare für das Erlaubnisverfahren

Ungebundene Versicherungsvermittler müssen sich seit Mai 2007 in ein von den IHKs geführtes Register eintragen lassen. Die IHK Bodensee-Oberschwaben ist für Erlaubniserteilung und Registrierung zuständig, sofern sich der Sitz Ihres Unternehmens oder Ihrer Hauptniederlassung im Landkreis Bodenseekreis, Ravensburg oder Sigmaringen befinden. mehr

INFORMATIONSPFLICHT FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER

Worüber müssen Sie Ihre Kunden informieren?

Nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) müssen Versicherungsvermittler und -berater dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt umfangreiche Informationen klar und verständlich in Textform mitteilen.  mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLERRECHT

Informationen über die rechtlichen Grundlagen

Seit Mai 2007 ist das Versicherungsvermittlergewerbe ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe. Die Industrie- und Handelskammern wurden vom Gesetzgeber mit der Durchführung der Erlaubnisprüfung nach § 34 d der Gewerbeordnung für ungebundene Versicherungsvermittler beauftragt. mehr

SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER

Sachkundeprüfung "geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK"

Versicherungsvermittler müssen nach § 34 d Gewerbeordnung auch die fachliche Sachkunde nachweisen. Dieser Nachweis kann durch Teilnahme an der Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau IHK erfolgen.  mehr

DOKUMENT-NR. 70806

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Lindenstraße 2
88250 Weingarten
Telefon 0049-(0)751 409-0
Telefax 0049-(0)751 409-159
E-Mail: info@weingarten.ihk.de

16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.