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BRANCHEN

Arbeitnehmerüberlassung

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Erläuterung der gesetzlichen Voraussetzungen

Von Arbeitnehmerüberlassung, häufig auch als Leiharbeit oder Zeitarbeit bezeichnet, wird gesprochen, wenn ein selbstständiger Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend oder dauernd an einen anderen Unternehmer (Entleiher) "ausleiht". Die rechtlichen Grundlagen werden anschließend erläutert. mehr

DOKUMENT-NR. 70800

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.