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1. Wer wird gefördert
2. Was wird gefördert
3. Ablauf der Beratung
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen
Die Beratung im Rahmen dieses Förderprogramms hat zum Ziel, Schwachstellen zu identifizieren, Maßnahmenvorschläge zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln und eine Fortführungsprognose abzugeben. Unternehmen erhalten die Möglichkeit dafür eine(n) Berater/in (im Folgenden Berater genannt) mit der Durchführung eines Unternehmenschecks zu beauftragen.
Das geförderte Unternehmen bezahlt lediglich
Der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 160 Euro pro Tagewerk à 8 Stunden für maximal 10 Tagewerke. Damit werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon, Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW getragen.
Erfassung des Antrags online unter www.unternehmenssicherungs-beratung.de durch das Unternehmen. Das Unternehmen reicht anschließend das ausgedruckte Antragsformular inklusive Anlagen, versehen mit der rechtsverbindlichen Unterschrift eines Vertretungsberechtigten, beim Regionalpartner, der IHK Bodensee-Oberschwaben, ein.
Es erfolgt ein Gespräch mit dem Regionalpartner in welchem auch die erforderlichen Unterlagen übergeben werden können welche dieser sichtet sowie eine Problemermittlung vornimmt.
Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen beim Regionalpartner einzureichen (falls einzelne Unterlagen nicht vorgelegt werden können, ist dies schriftlich zu begründen):
Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner der KfW eine Empfehlung für die Durchführung eines Unternehmenschecks im Rahmen des Runden Tisches und die Anzahl der Tagewerke ab.
Die KfW entscheidet auf Basis des Antrags und der Empfehlung des Regionalpartners über die Gewährung der Aufwandsentschädigung und sagt dem Unternehmen bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Förderung zu.
Mit der Beratung darf erst nach Zugang des Zusageschreibens der KfW begonnen werden. Die Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten ab Erteilung der Zusage (Datum des Zusageschreibens) abgeschlossen sein (Beratungszeitraum).
Das Unternehmen wählt einen Berater aus der KfW-Beraterbörse aus, der für den Runden Tisch zugelassen und freigeschaltet ist.
Wenn erforderlich, wird auf Empfehlung des Beraters in vom Regionalpartner moderierten Gesprächen am Runden Tisch mit den Beteiligten das weitere Vorgehen abgestimmt.
Die Berater dürfen keine gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtige Rechts- und keine Steuerberatung durchführen. Sie dürfen während ihrer Einsätze keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen, die über die Erfüllung ihres Beratervertrages hinausgehen.
Der Berater füllt am Ende der Beratung den Schlussverwendungsnachweis aus und reicht diesen (ggf. inklusive weitergehendem Bericht und Anlagen) unterzeichnet beim Regionalpartner ein. Zu den Anlagen können zum Beispiel eine Kapitaldienstberechnung, ein Liquiditätsplan und eine Rentabilitätsvorschau etc. gehören, die beim Regionalpartner verbleiben können.
Der Schlussverwendungsnachweis muss dem Regionalpartner mit Ablauf des Beratungszeitraums vollständig vorliegen, andernfalls erfolgt keine Förderung.
Der Regionalpartner leitet den unterzeichneten Schlussverwendungsnachweis an die KfW weiter. Die KfW veranlasst nach Prüfung die Auszahlung der Aufwandsentschädigung an den Berater.
Für weitergehende Beratungen kann bei Vorliegen entsprechender Fördervoraussetzungen eine Turn Around Beratung beantragt werden.
© IHK Bodensee-Oberschwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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