Unter Downloads finden Sie die wichtigsten Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschafts- und Beratungsprogramme zur Existenzgründung und -festigung.
Interessant für Existenzgründerinnen und -gründer sind vor allem auch Zuschussprogramme. Zwei interessante Zuschussprogramme stellen wir Ihnen hier vor.
1. Gründungszuschuss
2. Gründercoaching Deutschland
1. Gründungszuschuss
Personen, die sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus selbstständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit von der Agentur für Arbeit den so genannten Gründungszuschuss erhalten. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist jedoch nicht möglich. Es muss mindestens ein Tag Arbeitslosigkeit bestehen. Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit.
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, ist eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nötig. Die IHK Bodensee-Oberschwaben ist als fachkundige Stelle anerkannt. Damit wir für Sie als künftiges IHK-Mitglied eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens abgeben können, benötigen wir detaillierte Informationen. Bitte lassen Sie uns deshalb die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen zukommen:
- Anforderung der Stellungnahme (von Ihnen ausgefülltes Formular der Agentur für Arbeit)
- Kurzbeschreibung Ihres Existenzgründungsvorhabens mit Rentabilitätsvorschau, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Sonstige, für das Vorhaben bedeutsame Unterlagen (z. B. Handelsvertretervertrag, Pachtvertrag, ...)
- Vollständiger Lebenslauf einschließlich Qualifikationsnachweisen und Zeugnissen
- Kopie der Teilnahmebescheinigung an unserem Existenzgründungsseminar
Eine Vorlage, die Ihnen bei der Erstellung Ihres Geschäftsplans/Businessplans hilft, finden Sie in unserer Broschüre "Erfolgreiche Existenzgründung". Außerdem steht Ihnen auch unsere Gründungswerkstatt Bodensee-Oberschwaben, ein kostenfreies Online-Portal, zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an unserem kostenfreien Grundlagen-Workshop oder an einem unserer ganztägigen Existenzgründungsseminare, die wir in Weingarten, Sigmaringen und Überlingen durchführen. Detaillierte Informationen hierzu sowie ein Anmeldeformular finden Sie in unserer Broschüre "Erfolgreiche Existenzgründung".
Falls Sie parallel zu Ihrer Selbstständigkeit Arbeitslosengeld II beziehen können Sie unter Umständen aufgefordert werden, eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihrer Selbstständigkeit vornehmen zu lassen die Sie dann der Agentur für Arbeit / der ARGE / dem Landratsamt / dem Jobcenter vorlegen müssen. Um diese Einschätzung vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen als Mitglied der IHK Bodensee-Oberschwaben Informationen über Ihre unternehmerische Tätigkeit. Sie werden verstehen, dass wir ohne detaillierte Kenntnis Ihres Unternehmens und ohne mit Ihnen ein persönliches Gespräch geführt zu haben nicht in der Lage sind, eine Einschätzung vorzunehmen. Deshalb bitten wir Sie, uns die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen zukommen zu lassen:
Kurzbeschreibung Ihres Unternehmens
Vorliegende Jahresabschlüsse
Vorliegende Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Rentabilitätsvorschau
Geschäftspapiere
Werbematerialien (z. B. Flyer, Visitenkarten, Anzeigen, Internetadresse)
Sonstige, für das Vorhaben bedeutsame Unterlagen (z. B. Handelsvertretervertrag)
Die kompletten Unterlagen reichen Sie bitte bei uns ein und vermerken bitte auch Ihre Telefonnummer, damit wir mit Ihnen einen für Sie kostenfreien Beratungstermin vereinbaren können.
2. Gründercoaching Deutschland
Coaching ist ein wichtiges Instrument um die Erfolgsaussichten des Vorhabens zu erhöhen und zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen beizutragen. Das Beratungsförderprogramm Gründercoaching Deutschland unterstützt Existenzgründer/-innen durch Zuschüsse zu den Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), deren Gründung oder Übernahme zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Außerdem muss der Firmensitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland liegen und die Existenzgründung auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Gründer von Unternehmen, die den Kriterien entsprechen, können einen Zuschuss von 50 Prozent erhalten.
Gründer, die ihr Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben und entweder einen Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld erhalten, sind innerhalb des ersten Jahres nach Gründung antragsberechtigt und können einen Zuschuss von 90 Prozent erhalten.