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UNTERNEHMENSFINANZIERUNG

Öffentliche Förderprogramme Förderprogramme zur Existenzgründung und für bestehende Unternehmen

Informieren Sie sich über die vielfältigen Leistungen der IHK im Bereich der öffentlichen Förderprogramme und nutzen Sie unsere Angebote. Wir halten Sie auf dem Laufenden in Sachen öffentlicher Fördermittel und informieren Sie über die Vielfalt der Möglichkeiten sowie aktuelle Änderungen.

Förderdatenbank

Mit der Förderdatenbank im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Folgende Grundsätze der finanziellen Gewerberförderung sollten Sie beachten:

  • Sie dürfen mit dem Vorhaben in der Regel erst beginnen, wenn der Antrag beim Förderinstitut eingegangen ist. Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Sie müssen sich in angemessem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen. In der Regel sind mindestens 15 Prozent notwendig.
  • Darlehensanträge haben Sie im Allgemeinen auf Formblättern über ein Kreditinstitut eigener Wahl (Hausbank) einzureichen; die Darlehen sind banküblich anzusichern.
  • Bei mangelnden banküblichen Sicherheiten kann die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH beantragt werden. Bei Bürgschaften über 1 Million Euro sind Bürgschaftsanträge an die L-Bank, Staatsbank Baden-Württemberg, zu richten. Bei Bürgschaften über 5 Millionen Euro sind Bürgschaftsanträge direkt an das Land Baden-Württemberg zu richten. 
  • Sie müssen die öffentlichen Fördermittel für den festgelegten Zweck verwenden und darüber einen Nachweis führen.
  • Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Darhlehen, Zuschüsse und Bürgschaften gibt es nicht.
  • Soweit eine Landesförderung vorgesehen ist, muss Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg verwirklicht werden; bei den Förderprogrammen zu Forschung und Entwicklung wird zumeist verlangt, dass der Sitz des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland liegt.
  • Bei den Förderdarlehen bleibt der Zinssatz in aller Regel während der Laufzeit unverändert (Festzinssatz).
  • Zuschüsse sind wahlweise als Erträge zu versteuern oder von der Abschreibungsbemessungsgrundlage abzusetzen.
  • Sie sind verpflichtet, bei Fördermittelanträgen den Tatsachen entsprechende Angaben zu machen; im anderen Fall droht ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug nach § 264 Strafgesetzbuch.

DOKUMENT-NR. 80213

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