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GEWERBERECHT

EU - Bescheinigung

GEWERBERECHT

EU-Bescheinigung

Die EU-Bescheinigung dient als Befähigungsnachweis für die unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit, die Sie im Bundesgebiet ausüben bzw. ausgeübt haben. Sie können sich in einem anderen EU-Staat selbstständig machen oder Ihre Dienstleistungen erbringen.  mehr

DOKUMENT-NR. 72549

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Lindenstraße 2
88250 Weingarten
Telefon 0049-(0)751 409-0
Telefax 0049-(0)751 409-159
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  • STEUERN

16.05.2012

Mai 2012

Von der Problematik, den Satzungssitz einer Gesellschaft luxemburgischen Rechts nach Deutschland zu verlegen, bis hin zu den Plänen der EU-Kommission für eine Modernisierung des Beihilfenrechts reicht das Themenspektrum in der neuen Ausgabe von "Info Recht".

19.12.2011

19. Dezember 2011