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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG DER WEITERBILDUNG

Weiterbildungsstipendium

1. Was ist das Ziel des Weiterbildungsstipendiums?
2. Welche finanzielle Unterstützung können Sie erhalten?
3. Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert?
4. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Aufnahme
    in das Stipendiatenprogramm möglich?

5. Wann und wie kann man sich für das
    Weiterbildungsstipendium bewerben?

6. Weitere Informationen

1. Was ist das Ziel der des Weiterbildungsstipendiums?

Das Weiterbildungsstipendium will junge Menschen in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen. Aufbauend auf eine Berufsausbildung haben besonders talentierte und motivierte junge Menschen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erweitern – mit Unterstützung durch das Weiterbildungsstipendium.

Damit stellen sich diese jungen Menschen als Fachkräfte der Zukunft auf – für einen idealen Arbeitsmarkt, in welchem die Unternehmen künftig um die neuen Fachkräfte werben.

2. Welche finanzielle Unterstützung können Sie erhalten?

Über das Weiterbildungsstipendium kann man als Stipendiat über einen Zeitraum von max. 3 Jahren (Aufnahmejahr + 2 Folgejahre, Ende des Förderzeitraums zum 31.12.) einen Zuschuss – nicht zurück zu bezahlen – von 6.000 Euro bekommen, auf das Jahr max. 2.000 Euro. 10% der jeweiligen Fördermaßnahme müssen aber selbst geleistet werden.

Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.

Konkret können folgende Weiterbildungskosten bezuschusst werden:

  • Lehrgangs-/Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten (z. B. bei Blockunterricht oder Auslandsaufenthalten im Rahmen von Fremdsprachentrainings)
  • erforderliche Lern- und Arbeitsmittel

3. Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert?

Über das Weiterbildungsstipendium können anspruchsvolle und im Regelfall berufsbegleitende Weiterbildungen unterstützt werden. Das sind

  • Qualifizierungsmaßnahmen zum Erwerb berufsfachlicher Kenntnisse
  • Vorbereitungslehrgänge auf berufliche Fortbildungsprüfungen (z. B. Fachwirte, Fachkaufleute, Meister, Betriebswirte, Techniker
  • Maßnahmen, die dem Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen dienen (z. B. Arbeitstechniken, EDV, Fremdsprachen, Gesprächsführung, Konfliktmanagement)
  • Berufsbegleitende Studiengänge.

Die Förderung einer Maßnahme muss immer vor dem Start beantragt werden.

4. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Aufnahme in das
     Stipendiatenprogramm möglich?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt das lebenslange Lernen im Anschluss an die Berufsausbildung. Um aber in dieser Stipendiatenprogramm aufgenommen werden zu können, sind grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

  • zum Aufnahmezeitpunkt darf das 25. Lebensjahr nicht vollendet sein
  • die Berufsabschlussprüfung muss mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ abgeschlossen sein oder
  • der/die Bewerber/in kam bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei oder
  • der/die Bewerber/in weist die besondere berufliche Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Die weiteren Voraussetzungen sind in speziellen Informationsquellen zusammengefasst.

Als Administratoren des Stipendiatenprogramms sind die IHKs gehalten, einen strukturellen Ausgleich der verschiedenen Schulabschlüsse sowie der verschiedenen Ausgangsberufe zu erreichen und die regionalen Spezifika zu berücksichtigen. Dies wirkt sich auf die Zugangsnoten ebenso aus wie auf die Verteilung der Stipendiumsbewerber. Daher wird jedes Jahr ein ergänzendes Infoblatt (Link Dokument Weiterbildungsstipendium) zur Verfügung gestellt, in dem diese spezifischen Kriterien zusammengefasst sind.

5. Wann und wie kann man sich für das
     Weiterbildungsstipendium bewerben?

Anträge auf Aufnahme sind jeweils zum 1. Dezember des Jahres bei der IHK Bodensee-Oberschwaben einzureichen. Für die Beantragung ist zusätzlich auch die Zuständigkeit wesentlich. So müssen sich Personen, die die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen haben, bei der Institution bewerben, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.

Folgende Schritte sind im Bewerbungsverfahren wichtig:

  • Der/die Bewerber/in informiert sich anhand der vorliegenden Informationen über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Bewerbung.
  • Der/die Bewerber/in nimmt Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
  • Der/die Bewerber/in bekommt die erforderlichen Unterlagen zugesandt (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen).
  • Der/die Bewerber/in sendet das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über die Aufnahme (Achtung: da es sich um ein Stipendium handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Programm).
  • Der/die Bewerber/in erhalten das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.

6. Weitere Informationen

Vorab haben finden Sie diese Informationen im Merkblatt diese Informationen zusammengefasst, das Antragsformular können Sie bei uns anfordern.

DOKUMENT-NR. 75653

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