Externe Links
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ESF-Fachkursförderung Baden-Württemberg (Link: http://www.esf-bw.de/esf/)
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ESF-Fachkursförderung (Link: http://www.fachkursfoerderung.de/)
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1. Was ist die ESF-Fachkursförderung?
2. Wer kann gefördert werden?
3. Wie sind die Förderkonditionen?
4. Wie wird die Förderung beantragt?
1. Was ist die ESF-Fachkursförderung?
Die ESF-Fachkursförderung wird durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Über dieses Förderprogramm werden überbetriebliche berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit max. 240 Unterrichtseinheiten finanziell unterstützt.
Um die Förderung kümmert sich primär nicht der Teilnehmer, sondern der Bildungsträger (öffentliche und private Bildungsträger, die mit ihrem Weiterbildungsangebot seit mindestens drei Jahren am Bildungsmarkt aktiv sind).
Der Bildungsträger reicht zum Jahresende Qualifizierungsmaßnahmen ein, die er für die ESF-Fachkursförderung als geeignet bewertet und nur für die dann genehmigten Maßnahmen ist dann auch eine Förderung möglich.
2. Wer kann gefördert werden?
In den Genuss dieser Förderung kommen folgende Zielgruppen:
3. Wie sind die Förderkonditionen?
Der Zuschuss durch die ESF-Fachkursförderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Für die Teilnehmenden bedeutet das konkret, dass sich der Preis der Qualifizierungsmaßnahme um den Zuschussanteil reduziert – sofern die Fördervoraussetzungen der Zielgruppen zutreffen.
4. Wie wird die Förderung beantragt?
Die IHK Bodensee-Oberschwaben prüft für alle Teilnehmenden der Weiterbildungsmaßnahmen, für die die ESF-Fachkursförderung beantragt wurde, automatisch die Fördervoraussetzungen. Wenn diese gegeben sind, erhalten die Teilnehmer einen Fragebogen, der wahrheitsgemäß beantwortet werden muss. Die Abgabe des Fragebogens ist Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses.
Nach Feststellung der Fördervoraussetzungen wird der Zuschussbetrag direkt bei der Rechnungsstellung vom Gesamtbetrag abgezogen, d. h. der Bildungsträger übernimmt die Vorfinanzierung des Zuschusses aus der ESF-Fachkursförderung.
Der Zuschussbetrag wird vom Bildungsträger dann im zeitlichen Nachgang beim zuständigen Ministerium bzw. bei der L-Bank angefordert.
Hier finden Sie die aktuellen Veranstaltungen. externer Link
© IHK Bodensee-Oberschwaben
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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