. .
Illustration

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR WEITERBILDUNG

ESF-Fachkursförderung

1. Was ist die ESF-Fachkursförderung?
2. Wer kann gefördert werden?
3. Wie sind die Förderkonditionen?
4. Wie wird die Förderung beantragt?

1. Was ist die ESF-Fachkursförderung?

Die ESF-Fachkursförderung wird durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Über dieses Förderprogramm werden überbetriebliche berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit max. 240 Unterrichtseinheiten finanziell unterstützt.

Um die Förderung kümmert sich primär nicht der Teilnehmer, sondern der Bildungsträger (öffentliche und private Bildungsträger, die mit ihrem Weiterbildungsangebot seit mindestens drei Jahren am Bildungsmarkt aktiv sind).

Der Bildungsträger reicht zum Jahresende Qualifizierungsmaßnahmen ein, die er für die ESF-Fachkursförderung als geeignet bewertet und nur für die dann genehmigten Maßnahmen ist dann auch eine Förderung möglich.

2. Wer kann gefördert werden?
In den Genuss dieser Förderung kommen folgende Zielgruppen:

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
    Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und Kommunalen Gebietskörperschaften.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg.
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind (für Arbeitsuchende wird von den Agenturen für Arbeit in der Regel eine finanziell attraktivere Förderung angeboten)
  • Ausbilderinnen und Ausbilder in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.

3. Wie sind die Förderkonditionen?

Der Zuschuss durch die ESF-Fachkursförderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Für die Teilnehmenden bedeutet das konkret, dass sich der Preis der Qualifizierungsmaßnahme um den Zuschussanteil reduziert – sofern die Fördervoraussetzungen der Zielgruppen zutreffen.

  • Personen bis zum Alter von 49 Jahren erhalten einen Zuschuss von 30% der zuschussfähigen Teilnehmergebühren.
  • Personen ab 50 Jahre erhalten einen Zuschuss von 50% der zuschussfähigen Teilnehmergebühren (das 50. Lebensjahr muss vollendet sein).

4. Wie wird die Förderung beantragt?

Die IHK Bodensee-Oberschwaben prüft für alle Teilnehmenden der Weiterbildungsmaßnahmen, für die die ESF-Fachkursförderung beantragt wurde, automatisch die Fördervoraussetzungen. Wenn diese gegeben sind, erhalten die Teilnehmer einen Fragebogen, der wahrheitsgemäß beantwortet werden muss. Die Abgabe des Fragebogens ist Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses.

Nach Feststellung der Fördervoraussetzungen wird der Zuschussbetrag direkt bei der Rechnungsstellung vom Gesamtbetrag abgezogen, d. h. der Bildungsträger übernimmt die Vorfinanzierung des Zuschusses aus der ESF-Fachkursförderung.

Der Zuschussbetrag wird vom Bildungsträger dann im zeitlichen Nachgang beim zuständigen Ministerium bzw. bei der L-Bank angefordert.

DOKUMENT-NR. 74690

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0751 409-191
  • Fax: 0751 409-55 191

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0751 409-153
  • Fax: 0751 409-55 153

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0751 409-145
  • Fax: 0751 409-55 145

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0751 409-179
  • Fax: 0751 409-55 179

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 0751 409-127
  • Fax: 0751 409-55 127

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGEN AKTUELL

23.06.2012

Lasi-Cup 2012

  • SEMINARE UND LEHRGÄNGE

Hier finden Sie die aktuellen Veranstaltungen. externer Link