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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR WEITERBILDUNG

Durch die Bildungsprämie unterstützt qualifizieren

1. Was ist die Bildungsprämie?
2. Wer kann gefördert werden?
3. Wie wird gefördert?
4. Wie erhält man den Prämiengutschein?
5. Wie lange läuft das Förderprogramm?

1. Was ist die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie ist ein Förderinstrument, das das lebenslange Lernen und die Bereitschaft des Einzelnen für Weiterbildung unterstützen soll. Damit wird die private Investition in die eigene erfolgreiche Berufsbiographie gefördert. Seit Beginn des Förderprogramms wurden in Deutschland über 150.000 Prämiengutscheine ausgegeben. Auf Frauen entfielen bisher etwa 74% der Gutscheine, 89% der Gutscheinempfänger sind in kleinen und mittelständischen Unternehmen beschäftigt, rund 15% verfügen über einen Migrationshintergrund.

2. Wer kann gefördert werden?
Folgende Fördervoraussetzungen gelten für den Erhalt der Bildungsprämie:

  • es liegt eine Erwerbstätigkeit vor (Mindestanforderung: durchschnittlich 15 Stunden pro Woche; Berufsrückkehrer/innen oder unentgeltlich mitarbeitende Familienangehörige werden nicht gefördert)
  • das jährlich zu versteuernde Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro, bei gemeinsam Veranlagten dürfen 40.000 Euro nicht überschritten werden.
  • der/die Antragssteller/in hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland und weist diese in der Beratung auch nach.

Das Einkommen ist über einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr) nachzuweisen. Alternativ reicht auch die Vorlage der Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist grundsätzlich eine persönliche Beratung bei einer zugelassenen Bildungsprämienberatungsstelle.

3. Wie wird gefördert?

Der Prämiengutschein hat einen Maximalwert von 500 Euro. Um diesen Betrag geltend machen zu können, muss der Einzelne für eine Weiterbildung selbst ebenfalls 500 Euro einbringen, d. h. der maximale Förderanteil liegt bei 50% der Weiterbildungskosten.

Alternativ bzw. ergänzend zum Prämiengutschein gibt es noch das „Weiterbildungssparen“. Hier kann vertragsunschädlich aus Verträgen der Vermögensbildung eine vorzeitig eine Geldsumme aus dem angesparten Guthaben entnommen werden, um den Anteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung finanzieren zu können.

Voraussetzung hierfür ist natürlich ein entsprechendes Ansparguthaben.

4. Wie erhält man den Prämiengutschein?

Voraussetzung für den Erhalt ist die persönliche Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle. Auch die IHK Bodensee-Oberschwaben ist zugelassene Beratungsstelle, Klaus Giesinger und Jürgen Schatz sind die zugelassenen Bildungsprämienberater.

Zusätzlich zur IHK ist in Ravensburg eine weitere zugelassene Beratungsstelle bei der WBS Training AG, zugelassene Beraterin ist Ilona Schröter.

Zu beachten ist, dass jede Beratungsstelle über ein definiertes Kontingent an Beratungen verfügt. Sobald dieses Kontingent ausgeschöpft ist, darf die Beratungsstelle keine weiteren Beratungen mehr durchführen.

5. Wie lange läuft das Förderprogramm?

Die 2. Förderperiode läuft bis zum 30.11.2013. In diesem Zeitraum kann - sofern die Förder-Voraussetzungen erbracht werden - ein Prämiengutschein im Rahmen einer Beratung ausgestellt werden. Das weicht vom bisherigen Verfahren ab, in dem jährlich ein Gutschein ausgestellt werden konnte.

Beratungen sind ab sofort wieder möglich.

DOKUMENT-NR. 74680

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