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BILDUNGSPRÄMIE

Die Bildungsprämie unterstützt finanziell

1. Was ist die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie ist ein Förderinstrument, das das lebenslange Lernen und die Bereitschaft des Einzelnen für Weiterbildung unterstützen soll. Damit wird die private Investition in die eigene erfolgreiche Berufsbiographie gefördert.

2. Wer kann gefördert werden? 

Folgende Fördervoraussetzungen (im Rahmen der neuen Förderperiode angepasst) gelten für den Erhalt der Bildungsprämie:

  • es liegt eine Erwerbstätigkeit vor (Mindestbeschäftigung von 15 Stunden pro Woche; Berufsrückkehrer/innen und unentgeltlich mitarbeitende Familienangehörige werden nicht gefördert),
  • das jährlich zu versteuernde Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten dürfen 40.000 Euro nicht überschritten werden (im Vergleich zur 1. Förderperiode nun deutlich reduziert),
  • der/die Antragssteller/in hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland.

Das Einkommen ist über einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr) nachzuweisen. Alternativ reicht auch die Vorlage der Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist grundsätzlich eine persönliche Beratung bei einer zugelassenen Bildungsprämienberatungsstelle.

3. Wie wird gefördert?

Der Prämiengutschein hat einen Maximalwert von 500 Euro. Um diesen Betrag geltend machen zu können, muss der Einzelne für eine Weiterbildung selbst ebenfalls 500 Euro einbringen, d. h. der maximale Förderanteil liegt bei 50% der Weiterbildungskosten.

Alternativ bzw. ergänzend zum Prämiengutschein gibt es noch das „Weiterbildungssparen“. Hier kann vertragsunschädlich aus Verträgen der Vermögensbildung eine vorzeitig eine Geldsumme aus dem angesparten Guthaben entnommen werden, um den Anteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung finanzieren zu können.

Voraussetzung hierfür ist natürlich ein entsprechendes Ansparguthaben.

4. Wie erhält man den Prämiengutschein?

Voraussetzung für den Erhalt ist die persönliche Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle. Auch die IHK Bodensee-Oberschwaben ist zugelassene Beratungsstelle, Klaus Giesinger und Jürgen Schatz sind die zugelassenen Bildungsprämienberater.

Im Rahmen der Bildungsprämienberatung wird geklärt, ob

  • das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Fördergrenzen liegt
  • die angestrebte Weiterbildung die Erfordernisse des Förderprogramms „Bildungsprämie“ erfüllt
  • ob die Bildungsträger, die die gewünschte Weiterbildung anbieten, auch den Prämiengutschein annehmen.

Am Ende der Bildungsprämienberatung erhalten Sie dann bei Vorliegen aller Voraussetzungen direkt den Bildungsprämiengutschein oder den Gutschein zum Weiterbildungssparen.

Zu beachten ist, dass jede Beratungsstelle über ein definiertes Kontingent an Beratungen verfügt. Sobald dieses Kontingent ausgeschöpft ist, darf die Beratungsstelle keine weiteren Beratungen mehr durchführen.

5. Wie lange läuft das Förderprogramm?

Die neue Beratungsperiode läuft bis zum 30.11.2013. Ab sofort sind wieder Beratungen möglich. Ausführliche Informationen können auch unter www.bildungspraemie.info abgerufen werden.

DOKUMENT-NR. 75673

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