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Geprüfte Personalfachkaufleute können in den Unternehmen als Personalreferenten bzw. Personalleiter eingesetzt werden. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Nachdem der Personalverantwortliche in Unternehmen auch immer der erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung ist, wurde der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung definiert. Wir bieten Ihnen mit einem anspruchsvollen Zeitmodell - im berufsbegleitenden Unterricht - die Möglichkeit, Ihren Abschluss zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau in einem Jahr zu erlangen. Ihr Vorteil: Sie lernen kompakter und können Ihr Wissen schneller in Ihrem Unternehmen umsetzen. Die Anforderung an Sie: Sie erarbeiten sich teilweise Inhalte selbstständig, um sich in den Präsenzphasen stärker dem Transfer in die Praxis widmen zu können.
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