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Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK
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Zielgruppe:
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(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. die abgelegte Prüfung der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und 2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen.
(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes im Sozial- und Ge-sundheitswesen IHK/einer Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK gemäß § 1 Absatz 2 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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| Inhalt: |
Wirtschaftsbezoge Qualifikationen - Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen - Sozial- und Gesundheitsökonomie, - Rechtl. Best. im Sozial-/Gesundheitswesen, - Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, - Management im Sozial- und Gesundheitswesen, - Führung und Zusammenarbeit
Dieser Lehrgang kann durch ein Meister-BAFöG bei Ihrem zuständigen Landratsamt gefördert werden!
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| Seminarziel: |
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Ziel- und Inhaltsbeschreibung Im Gesundheitswesen erfolgreich sein kann nur noch, wer ein Verständnis für ökonomische Zusammenhänge besitzt und deren Gesetze auch praktisch beherrscht. Die rein fachliche Erstausbildung verlangt daher eine Ergänzung durch betriebswirtschaftliche Kompetenz: Wer einen Nachholbedarf an ökonomisch-juristischem Fachwissen, an Führungstätigkeit und Management- sowie Marketingtechniken erkennt, wird in der kompakten Fachwirtfortbildung intensiv qualifiziert. Fachwirte im Sozial- und Gesundheitsbereich füllen sowohl Leitungspositionen mit Budget- und Personalverantwortung aus im Management von Kliniken und Pflegeheimen sowie deren Trägerverbänden, von Einrichtungen der Kinderbetreuung bis hin zu Rettungsdiensten.
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| Ansprechpartner: Sandra
Gindele |
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Preis |
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| PFWSG10 |
20. September 2010
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IHK in Weingarten |
Mo., Mi. u. Sa. 1 x pro Monat, Dauer ca. 1,5 Jahre |
Mo. u. Mi. 18:15 - 21:30, Sa., 08:00 - 15:15 Uhr |
2.775,00 €
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anmelden |
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