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Zielgruppe:
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Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/s Personalfachkauffrau/manns haben. Des Weiteren ist bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung im Lehrgang der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zu erbringen. |
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| Inhalt: |
- Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Dieser Lehrgang kan ndurch ein Meister-BAFöG bei Ihrem zuständigen Landratsamt gefördert werden!
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| Seminarziel: |
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Geprüfte Personalfachkaufleute können in den Unternehmen als Personalreferenten bzw. Personalleiter eingesetzt werden. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Diese neue Prüfungsordnung ist handlungsorientiert aufgebaut, entsprechend werden die Inhalte an praktischen Situationen vermittelt. Nachdem der Personalverantwortliche in Unternehmen auch immer der erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung ist, wurde der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung definiert.
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| Ansprechpartner: Maria
Rieg |
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| Termine: |
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Datum |
Ort |
Wochentage |
Uhrzeit |
Preis |
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| PPFK11 |
22. März. 2011 bis Nov.2012
Dozenten und Praktiker aus der Wirtschaft
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IHK in Weingarten |
di, do, teilw. sa |
di, do 18:15 - 21:30 Uhr, sa 08:00 - 15:15 Uhr |
3.450,00 €
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anmelden |
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